17.08.2025|
Jochen Kärcher
Softwareentwicklung
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BFSG 2025: Was Websites & Shops jetzt technisch umsetzen müssen (inkl. Checkliste)
Warum das jetzt wichtig ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EAA) in Deutschland um. Für viele digitale Angebote gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 – insbesondere Websites und Online-Shops. Für sie gelten keine Übergangsfristen wie bei einigen Produkt-/Dienstleistungskategorien.
Wen betrifft das?
Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – vor allem E-Commerce/Online-Shops sowie Service-Websites und Apps. Die Verpflichtung folgt aus dem EAA; in Deutschland ist die Umsetzung das BFSG.
Die 10 wichtigsten To-dos für Ihre Website/App
- Semantisches HTML & Landmarken (header/nav/main/footer, H-Hierarchie).
- Tastaturbedienbarkeit (Tab-Reihenfolge, Escape-Routen bei Overlays).
- Fokus sichtbar (Farbkontraste, nicht verdeckt).
- Zielgrößen: Buttons/Links größer 24 × 24 CSS-px oder ausreichender Abstand.
- Kontrast: Textkontrast mindestens 4.5:1, UI-Elemente gut erkennbar.
- Formulare: Labels, verständliche Fehlermeldungen, Autocomplete.
- Medien: Alternativtexte, Untertitel/Transkripte.
- Komponenten-A11y: Dialoge, Menüs, Tabs mit ARIA-Patterns testbar.
- Inhalte: Linkzweck klar ausgedrückt („Zum Warenkorb“ statt „Hier“).
- Performance: schnelle Reaktion unterstützt Nutzbarkeit (Core Web Vitals, INP).

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Barrierefreiheit ist heute mehr als nur ein Nice-to-have. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anwendung bestmöglich bedienbar zu machen.