Stilisiertes blaues J und Schriftzug Jochen Kärcher - Digitale LösungenZur Startseite

Warum das jetzt wichtig ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EAA) in Deutschland um. Für viele digitale Angebote gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 – insbesondere Websites und Online-Shops. Für sie gelten keine Übergangsfristen wie bei einigen Produkt-/Dienstleistungskategorien.

Wen betrifft das?

Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – vor allem E-Commerce/Online-Shops sowie Service-Websites und Apps. Die Verpflichtung folgt aus dem EAA, in Deutschland ist die Umsetzung das BFSG.

Auch wenn kleine Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro nicht unmittelbar verpflichtet sind, lohnt sich Barrierefreiheit: Sie sorgt für bessere Nutzererlebnisse, höhere Conversion-Rates und positive Markenwahrnehmung.

Barrierefreiheit ist mehr als ein gesetzliches Muss

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – eine Website problemlos nutzen können.
Dazu gehört nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch eine inklusive Gestaltung von Inhalten, Strukturen und Interaktionen.

Barrierefreie Websites profitieren doppelt:

  1. Bessere Usability: Klare Struktur, kontrastreiche Gestaltung, logische Navigation.

  2. Mehr Reichweite: Suchmaschinen bewerten barrierefreie Websites oft positiver, da sie technisch sauber aufgebaut sind.

  3. Stärkere Kundenbindung: Barrierefreiheit signalisiert soziale Verantwortung und Qualitätsbewusstsein.

Gerade im E-Commerce-Umfeld wird das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil: Wer seine Website barrierefrei gestaltet, erschließt neue Kundengruppen und reduziert gleichzeitig Supportaufwand.

Die 10 wichtigsten To-dos für Ihre Website/App

  1. Semantisches HTML & Landmarken (header/nav/main/footer, H-Hierarchie).
  2. Tastaturbedienbarkeit (Tab-Reihenfolge, Escape-Routen bei Overlays).
  3. Fokus sichtbar (Farbkontraste, nicht verdeckt).  
  4. Zielgrößen: Buttons/Links größer 24 × 24 CSS-px oder ausreichender Abstand.  
  5. Kontrast: Textkontrast mindestens 4.5:1, UI-Elemente gut erkennbar.
  6. Formulare: Labels, verständliche Fehlermeldungen, Autocomplete.
  7. Medien: Alternativtexte, Untertitel/Transkripte.
  8. Komponenten-A11y: Dialoge, Menüs, Tabs mit ARIA-Patterns testbar.
  9. Inhalte: Linkzweck klar ausgedrückt („Zum Warenkorb“ statt „Hier“).
  10. Performance: schnelle Reaktion unterstützt Nutzbarkeit (Core Web Vitals, INP).

Diese Anforderungen orientieren sich an den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die als internationaler Standard gelten.

Was passiert bei Verstößen?

Ab dem 28. Juni 2025 werden die Länderbehörden die Einhaltung des BFSG überwachen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände.
Doch auch abseits des rechtlichen Risikos kann eine nicht barrierefreie Website wirtschaftlich schaden: Fehlende Zugänglichkeit bedeutet verpasste Kundenkontakte und Imageverluste in einem zunehmend sensiblen Marktumfeld.

Fazit

Das BFSG 2025 markiert einen Wendepunkt in der digitalen Kommunikation. Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein Pflichtbestandteil moderner User Experience.
Unternehmen, die frühzeitig reagieren, profitieren von besserer Nutzerbindung, höherer Conversion und einer zukunftssicheren technischen Basis.

Illustration von zwei Personen, die sich die Hand schütteln. Im Hintergrund ist ein großer orangefarbener Aktenkoffer mit Zahnrädern dargestellt.

Sie benötigen Unterstützung oder Beratung?

Barrierefreiheit ist heute mehr als nur ein Nice-to-have. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anwendung bestmöglich bedienbar zu machen.