Stilisiertes blaues J und Schriftzug Jochen Kärcher - Digitale LösungenZur Startseite

Warum das jetzt wichtig ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EAA) in Deutschland um. Für viele digitale Angebote gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 – insbesondere Websites und Online-Shops. Für sie gelten keine Übergangsfristen wie bei einigen Produkt-/Dienstleistungskategorien.

Wen betrifft das?

Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – vor allem E-Commerce/Online-Shops sowie Service-Websites und Apps. Die Verpflichtung folgt aus dem EAA; in Deutschland ist die Umsetzung das BFSG.

Die 10 wichtigsten To-dos für Ihre Website/App

  1. Semantisches HTML & Landmarken (header/nav/main/footer, H-Hierarchie).
  2. Tastaturbedienbarkeit (Tab-Reihenfolge, Escape-Routen bei Overlays).
  3. Fokus sichtbar (Farbkontraste, nicht verdeckt).  
  4. Zielgrößen: Buttons/Links größer 24 × 24 CSS-px oder ausreichender Abstand.  
  5. Kontrast: Textkontrast mindestens 4.5:1, UI-Elemente gut erkennbar.
  6. Formulare: Labels, verständliche Fehlermeldungen, Autocomplete.
  7. Medien: Alternativtexte, Untertitel/Transkripte.
  8. Komponenten-A11y: Dialoge, Menüs, Tabs mit ARIA-Patterns testbar.
  9. Inhalte: Linkzweck klar ausgedrückt („Zum Warenkorb“ statt „Hier“).
  10. Performance: schnelle Reaktion unterstützt Nutzbarkeit (Core Web Vitals, INP).  
Illustration von zwei Personen, die sich die Hand schütteln. Im Hintergrund ist ein großer orangefarbener Aktenkoffer mit Zahnrädern dargestellt.

Sie benötigen Unterstützung oder Beratung?

Barrierefreiheit ist heute mehr als nur ein Nice-to-have. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anwendung bestmöglich bedienbar zu machen.