Zur StartseiteWir konzipieren und entwickeln Websites, die für alle Menschen zugänglich sind – geprüft nach WCAG 2.2 und BITV 2.0.

Barrierefreiheit ist kein „Extra“, sondern Grundlage moderner UX, Suchmaschinenfreundlichkeit und rechtlicher Sicherheit. Mit uns reduzieren Sie Risiken, steigern die Reichweite und verbessern die Usability für alle Nutzer:innen – messbar und nachhaltig.

Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zum Go-live – rechtssicher, praxisnah und mit Blick auf Ihre individuellen Anforderungen.
Der Unterschied zwischen BFSG und BITV liegt vor allem im Anwendungsbereich und in den verpflichteten Zielgruppen.
Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) richtet sich ausschließlich an öffentliche Stellen des Bundes. Sie verpflichtet Behörden und öffentliche Einrichtungen dazu, ihre Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Verwaltungsangebote barrierefrei nach den Vorgaben der WCAG bereitzustellen.
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) hingegen erweitert die Pflicht zur Barrierefreiheit deutlich. Seit Juni 2025 gilt es auch für private Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten – darunter z. B. E-Commerce-Shops, Finanz- und Telekommunikationsdienstleistungen, Buchungssysteme oder Selbstbedienungsterminals. Neben digitalen Angeboten umfasst das BFSG zusätzlich auch physische Produkte wie Geldautomaten oder Ticketautomaten.
Zusammengefasst:
BITV 2.0: gilt für öffentliche Stellen und fokussiert sich auf Websites und Apps
BFSG: gilt zusätzlich für private Unternehmen und umfasst digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen
Beide Regelwerke verfolgen das gleiche Ziel: gleichberechtigten Zugang für alle Menschen, unterscheiden sich jedoch klar in Reichweite und Verpflichtungskreis.
Neben gesellschaftlicher Verantwortung bringt Barrierefreiheit viele geschäftliche Vorteile:
Barrierefreiheit ist also nicht nur Pflicht, sondern auch eine Investition in Qualität und Zukunftsfähigkeit.