Zur StartseiteWir konzipieren und entwickeln Websites, die für alle Menschen zugänglich sind – geprüft nach WCAG 2.2 und BITV 2.0.

Barrierefreiheit ist kein „Extra“, sondern Grundlage moderner UX, Suchmaschinenfreundlichkeit und rechtlicher Sicherheit. Mit uns reduzieren Sie Risiken, steigern die Reichweite und verbessern die Usability für alle Nutzer:innen – messbar und nachhaltig.

Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zum Go-live – rechtssicher, praxisnah und mit Blick auf Ihre individuellen Anforderungen.
In Deutschland ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben für öffentliche Einrichtungen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2016/2102. Ab Juni 2025 gilt das BFSG auch für viele private Unternehmen, insbesondere im E-Commerce und im Dienstleistungsbereich. Es lohnt sich also, frühzeitig zu handeln.
Die wichtigsten Standards sind die WCAG 2.1 bzw. WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines), entwickelt vom W3C. Diese definieren vier zentrale Prinzipien:
Wahrnehmbar
Bedienbar
Verständlich
Robust
Zusätzlich gelten in Deutschland die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und das BFSG.
Neben gesellschaftlicher Verantwortung bringt Barrierefreiheit viele geschäftliche Vorteile:
Barrierefreiheit ist also nicht nur Pflicht, sondern auch eine Investition in Qualität und Zukunftsfähigkeit.