
Cyber Resilience Act: Fluch oder Segen für den Mittelstand?
Was der Cyber Resilience Act für mittelständische Softwareunternehmen, Entwickler und IT-KMU wirklich bedeutet – jetzt, bis 2027 und darüber hinaus.
Ein Gesetz, das schon gilt – aber noch nicht wirkt
Der Cyber Resilience Act (CRA) gehört zu den am kontroversesten diskutierten EU-Regulierungen der letzten Jahre. Er soll die Cybersicherheit von digitalen Produkten grundlegend verbessern und Sicherheitslücken dort schließen, wo sie bisher oft vernachlässigt wurden: im Design, in der Entwicklung und im Betrieb von Software und vernetzter Hardware.
Was dabei häufig missverstanden wird:
Der CRA ist bereits in Kraft. Seit dem 10. Dezember 2024 ist er geltendes EU-Recht. Gleichzeitig sind die meisten Pflichten für Unternehmen noch nicht anwendbar. Genau diese zeitliche Trennung sorgt aktuell für Unsicherheit – und prägt die Debatte, ob der CRA eher Fluch oder Segen ist.
Denn obwohl die vollständige Anwendung erst ab dem 11. Dezember 2027 greift (mit ersten Pflichten ab September 2026), müssen Unternehmen heute strategische Entscheidungen treffen: Produktroadmaps, Architekturentscheidungen und Investitionen in Entwicklungsprozesse werden bereits jetzt vom CRA beeinflusst.
Was die EU mit dem Cyber Resilience Act erreichen will
Das Ziel des CRA ist klar formuliert:
Alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollen ein einheitliches Mindestniveau an Cybersicherheit erfüllen – über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg.
Konkret bedeutet das unter anderem:
Security by Design & by Default als Pflicht
Systematisches Schwachstellenmanagement
Verpflichtende Sicherheitsupdates
Meldepflichten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen
Technische Dokumentation, Risikobewertungen und Konformitätserklärungen
CE-Kennzeichnung auch für Softwareprodukte
Aus Sicht der EU-Kommission soll damit das Vertrauen in digitale Produkte gestärkt, der Binnenmarkt harmonisiert und die stetig wachsenden Schäden durch Cyberangriffe reduziert werden.
Die Perspektive des deutschen Mittelstands: Zustimmung zum Ziel, Skepsis bei der Umsetzung
Im deutschen Mittelstand ist die Haltung zum CRA ambivalent.
Die Zielrichtung – mehr Sicherheit, mehr Verlässlichkeit, weniger fahrlässige Produkte – wird weitgehend unterstützt. Viele mittelständische Softwareunternehmen sehen Cybersicherheit längst als Wettbewerbsfaktor.
Gleichzeitig dominiert die Sorge vor:
hohem bürokratischem Aufwand
unklaren Auslegungen und Abgrenzungen
steigenden Kosten bei begrenzten Ressourcen
zusätzlichem Druck durch parallel laufende EU-Regulierungen (z. B. NIS2, AI Act)
Gerade kleinere Unternehmen fragen sich, wie sie die neuen Anforderungen organisatorisch stemmen sollen. Anders als Großkonzerne verfügen sie meist nicht über eigene Compliance-Abteilungen oder Security-Teams. Für sie bedeutet der CRA häufig: zusätzliche Rollen, neue Prozesse und mehr Dokumentation – bei ohnehin knappen personellen Kapazitäten.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verhältnismäßigkeit:
Der CRA unterscheidet nur begrenzt zwischen hochkritischen Systemen und vergleichsweise risikoarmen Anwendungen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass auch einfache Softwareprodukte denselben formalen Anforderungen unterliegen wie sicherheitskritische Komponenten.
Cyber Resilience Act für Softwareentwickler: Neue Pflichten und Risiken
Für Softwareentwickler – insbesondere in kleinen Teams oder als unabhängige Anbieter – bedeutet der CRA einen spürbaren Rollenwandel. Sicherheit wird nicht länger als „Best Practice“ oder Qualitätsmerkmal behandelt, sondern als rechtliche Verpflichtung.
Das hat zwei Seiten:
Positiv
Sicherheit bekommt den Stellenwert, den sie faktisch längst haben müsste
Technische Schulden in der Security lassen sich künftig schwerer ignorieren
Sauber entwickelte, sichere Software gewinnt an Reputation
Problematisch
Entwickler müssen sich mit rechtlichen Begriffen, Konformität und Dokumentation befassen
Fehlende Klarheit, welche Pflichten konkret greifen
Angst vor Haftungsrisiken bei Sicherheitslücken
Besonders kritisch wird diskutiert, dass der CRA auch reine Softwareprodukte erfasst – unabhängig davon, ob sie tatsächlich mit dem Internet verbunden sind oder ein relevantes Gefährdungspotenzial haben. Für Entwickler bedeutet das: Der regulatorische Kontext wird Teil des Entwicklungsalltags.
Softwareunternehmen: Sicherheit als Marktvorteil – oder Kostenfalle?
Für Softwareunternehmen eröffnet der CRA grundsätzlich die Chance, Sicherheit als differenzierendes Qualitätsmerkmal zu etablieren. Wer frühzeitig robuste Prozesse aufsetzt, kann Vertrauen aufbauen und sich im europäischen Markt positiv positionieren.
Gleichzeitig steigt der wirtschaftliche Druck:
Investitionen in sichere Entwicklungsprozesse
Aufbau von Vulnerability-Management und Incident-Response
Laufende Update-Verpflichtungen über den gesamten Produktlebenszyklus
Viele Unternehmen fürchten, dass sich diese Kosten nicht vollständig an Kunden weitergeben lassen, insbesondere in preissensitiven Märkten. Für Start-ups kann der CRA zudem eine Eintrittsbarriere darstellen, wenn Compliance-Aufwände Innovation und Time-to-Market verlangsamen.
Open Source: Der wunde Punkt der Regulierung
Besonders intensiv wird der CRA in der Open-Source-Community diskutiert. Zwar sieht der Gesetzgeber Ausnahmen für nicht-kommerzielle Open-Source-Software vor, doch lange Zeit waren diese nur unklar formuliert.
Die Sorge:
Freiwillige Maintainer könnten indirekt in Haftung geraten, wenn ihre Software in kommerziellen Produkten eingesetzt wird. Inzwischen wurden Nachbesserungen vorgenommen, etwa durch die Einführung klarerer Rollenmodelle. Dennoch bleibt für viele Projekte unklar, wie die praktische Anwendung aussehen wird.
Für den Mittelstand ist das ein kritischer Punkt, da moderne Softwareentwicklung ohne Open Source kaum denkbar ist. Rechtssicherheit beim Einsatz freier Software wird damit zu einem Schlüsselfaktor für die Akzeptanz des CRA.
Cyber Resilience Act in Kraft: Ab wann gilt der CRA für Unternehmen?
Ein Kernproblem der aktuellen Debatte ist der Zeithorizont:
10. Dezember 2024: CRA tritt in Kraft
September 2026: erste Pflichten (z. B. Schwachstellenmeldungen)
11. Dezember 2027: vollständige Anwendung
Für viele Unternehmen bedeutet das:
Sie wissen, dass sie handeln müssen – aber noch nicht genau wie. Harmonisierte Normen, Leitlinien und Marktaufsichtspraxis entstehen erst schrittweise. Der Mittelstand befindet sich damit in einer Phase der Planungspflicht ohne Planungssicherheit.
Fazit: Fluch oder Segen?
Der Cyber Resilience Act ist beides – je nach Perspektive und Umsetzung.
Segen, weil:
er Sicherheit verbindlich macht
Vertrauen in digitale Produkte stärkt
den europäischen Markt harmonisiert
Fluch, wenn:
Bürokratie Innovation erstickt
KMU überfordert werden
Regulierung nicht risikoorientiert angewendet wird
Entscheidend wird nicht der Gesetzestext allein sein, sondern seine praktische Auslegung. Wenn es gelingt, den CRA pragmatisch, verhältnismäßig und KMU-tauglich umzusetzen, kann er zu einem echten Qualitätsmerkmal für „Software made in Europe“ werden.
Scheitert dieser Balanceakt, droht der CRA zum Symbol einer gut gemeinten, aber überfordernden Regulierung zu werden – mit negativen Folgen gerade für den Mittelstand, den er eigentlich schützen soll.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einschätzungen basieren auf öffentlich zugänglichen Gesetzestexten, Stellungnahmen von Verbänden sowie fachlicher Analyse zum Stand der CRA-Umsetzung.

Cyber Resilience Act: Sind Sie vorbereitet?
Der Cyber Resilience Act ist in Kraft – die Übergangsfrist läuft. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu prüfen, wie gut Ihre Software, Prozesse und Produktstrategie auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.
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Quellen
- Europäische Kommission (2022): Proposal for a regulation on horizontal cybersecurity requirements for products with digital elements (Cyber Resilience Act).
- Europäische Union (2024): Regulation (EU) 2024/… on horizontal cybersecurity requirements for products with digital elements (Cyber Resilience Act). EUR-Lex.
- Bitkom e. V. (2023): Stellungnahme zum Cyber Resilience Act.
- Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi) (2024): Cyber Resilience Act: Überschießende Regulierung gefährdet den IT-Mittelstand.
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) (2023): Industriepolitische Einordnung des Cyber Resilience Act.
