Barrierefreies Webdesign – inklusiv, rechtssicher, nutzerzentriert
Wir konzipieren und entwickeln Websites, die für alle Menschen zugänglich sind – geprüft nach WCAG 2.2 und BITV 2.0.

Nutzenversprechen
Barrierefreiheit ist kein „Extra“, sondern Grundlage moderner UX, Suchmaschinenfreundlichkeit und rechtlicher Sicherheit. Mit uns reduzieren Sie Risiken, steigern die Reichweite und verbessern die Usability für alle Nutzer:innen – messbar und nachhaltig.
Leistungs-Module
Analyse & Beratung
- Accessibility-Quick-Scan (Heuristik & Tools)
- Vollständiges BITV/WCAG-Audit (AA/AAA optional)
- Maßnahmenkatalog mit Priorisierung (Must/Should/Nice-to-have)
- Risiko- & Compliance-Beratung inkl. EAA (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Barrierefreies UX/UI-Design
- Informationsarchitektur & Navigationskonzepte
- Kontraststarke, skalierbare Komponenten
- Fokus-States, Fehlermeldungen, Statusmeldungen (ARIA-live)
- Design-Tokens & Komponentenbibliothek (Accessible Design System)
Entwicklung & Integration
- Semantisches HTML, korrekte Überschriftenhierarchie
- ARIA-Attribute, Landmark Roles, Labeling
- Tastaturnavigation, Skip-Links, modale Dialoge
- Barrierefreie Formulare & Fehlermanagement
- Performance & Responsiveness (inkl. Zoom bis 400%)
Content & Redaktion
- Alternative Texte, Untertitel, Transkripte
- Leichte/einfache Sprache (auf Wunsch)
- Redaktions-Guidelines & Checklisten
Schulung & Enablement
- Workshops für Redaktion, Design, Entwicklung
- Hands-on-Trainings mit Screenreader & Tastatur
- QA-Checklisten, Review-Prozesse, Governance
Laufende Begleitung
- Monatliche Accessibility-Checks
- Regression-Tests bei Releases
- Priorisierung & Roadmap-Controlling
Ergebnisse & Wirkung
- Mehr Conversions durch bessere UX
- Bessere Rankings (Core Web Vitals, Struktur, Semantik)
- Weniger Supportaufwand dank klarer Interaktionen
- Stärkeres Markenbild durch Inklusion & Qualität

Benötigen Sie Unterstützung?
Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zum Go-live – rechtssicher, praxisnah und mit Blick auf Ihre individuellen Anforderungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Unterschied zwischen BFSG und BITV liegt vor allem im Anwendungsbereich und in den verpflichteten Zielgruppen.
Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) richtet sich ausschließlich an öffentliche Stellen des Bundes. Sie verpflichtet Behörden und öffentliche Einrichtungen dazu, ihre Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Verwaltungsangebote barrierefrei nach den Vorgaben der WCAG bereitzustellen.
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) hingegen erweitert die Pflicht zur Barrierefreiheit deutlich. Seit Juni 2025 gilt es auch für private Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten – darunter z. B. E-Commerce-Shops, Finanz- und Telekommunikationsdienstleistungen, Buchungssysteme oder Selbstbedienungsterminals. Neben digitalen Angeboten umfasst das BFSG zusätzlich auch physische Produkte wie Geldautomaten oder Ticketautomaten.
Zusammengefasst:
BITV 2.0: gilt für öffentliche Stellen und fokussiert sich auf Websites und Apps
BFSG: gilt zusätzlich für private Unternehmen und umfasst digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen
Beide Regelwerke verfolgen das gleiche Ziel: gleichberechtigten Zugang für alle Menschen, unterscheiden sich jedoch klar in Reichweite und Verpflichtungskreis.
Neben gesellschaftlicher Verantwortung bringt Barrierefreiheit viele geschäftliche Vorteile:
- Besseres SEO durch klare Struktur und semantischen Code
- Mehr Nutzer und Kunden, auch aus älteren Zielgruppen
- Imagegewinn durch soziale Verantwortung
- Rechtssicherheit gegenüber neuen gesetzlichen Anforderungen
Barrierefreiheit ist also nicht nur Pflicht, sondern auch eine Investition in Qualität und Zukunftsfähigkeit.
